Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

1.„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung anlaufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckfilme und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote an Stelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

18. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Das Lesen der Abonnementzeitung
Wiesbadener Erbenheimer Anzeiger im Internet

Nur für Abonnenten. Code ist nur für den Direktabonnenten bestimmt. Weitergabe und Übertragung an andere Personen nicht gestattet. Bei einem Geschenkabo wird der Code nur an den Beschenkten weitergegeben. Internet-Code bei Vereins- und Firmen-Abonnements gilt ebenfalls stets nur für eine Person.
Zuwiderhandlung führt zur Sperrung des Internet-Codes.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
Mit Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die Preisliste der Verlages an. Die oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als sie den folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages nicht entgegenstehen.

a) Bei neuen Geschäftsverbindungen oder ihm unbekannten Kunden behält sich der Verlag das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen von der Vorauszahlung des Insertionsbetrages abhängig zu machen.

b) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht für Fehler durch undeutliche Schrift oder wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen.

c) Anzeigenabschlüsse sind – sofern nicht die Gesamtauflage belegt wird – für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination, soweit sie mit unterschiedlichen Preisen aufgeführt sind, gesondert zu tätigen. Ein Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht wird.

d) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Besteller nicht vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hinweist. Das gilt sinngemäß auch für mitgeteilte Abbestellungen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben auch keinen Anspruch auf Nachlass oder Ersatz, ebenso ein Abweichen von der Satzvorlage, der Schriftart oder -größe.

e) Formatänderungen aus technischen Gründen vorbehalten.

f) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz. Das gilt sinngemäß auch bei Arbeitskampfmaßnahmen.

g) Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt der Verlag keine Haftung.

h) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen, Kollektive, PR-Beilagen und PR-Seiten besondere Anzeigenpreise festzusetzen.

i) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Angaben ergänzend zu der Veröffentlichung in der oder den Druckschriften in elektronischen Medien verbreitet verarbeitet werden.

j) Sonderveröffentlichungen
Bei Anzeigenkollektiven, Sonderveröffentlichungen und Verlagsbeilagen behält sich der Verlag vor, Extrapreise und -konditionen festzusetzen.

k) Beilagen
Der Verlag leistet keine Gewähr für Beilagen in bestimmten Gebieten und bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg. Platzwünsche, z. B. Beilegungen in bestimmten Zeitungsprodukten, können nicht berücksichtigt werden. Im redaktionellen Teil kann ein Beilagenhinweis veröffentlicht werden, dessen Text über die Nennung des Firmennamens hinaus keine Werbung enthalten darf. Beilagen dürfen nur einem Auftraggeber dienen. Die Verbreitung von Warenproben auch im Zusammenhang mit Beilagen, ist nicht möglich. Die Einbeziehung von Beilagenaufträgen in Anzeigenabschlüsse ist nicht möglich.

l) Abbestellungen
Abbestellungen von ganzseitigen Anzeigen und seitenteiligen Anzeigen können nur bis zu 5 Tage vor dem vereinbarten Erscheinungstermin berücksichtigt werden.

m) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen.

n) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Vertägen sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

o) Inkassoberechtigung haben nur mit Ausweis versehene Vertreter.

p) Verantwortlichkeit der Auftraggeber
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag wendet bei Entgegennahme der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber hält den Verlag von allen Ansprüchen aus Verstößen der Anzeigen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und Urheberrecht frei. Ist der Kunde wegen der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder hat er Dritten gegenüber ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon die Anzeigenabteilung unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Sein Wunsch, die entsprechende Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom Verlag nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben einen Tag vor Anzeigenschluss für die betreffende Anzeige bei der Anzeigenleitung eingeht.

q) Zur Vermeidung von Verwechslungen mit privaten Anzeigen müssen gewerbliche Anzeigen als solche klar erkennbar sein, z. B. durch Kennzeichnung „Immobilien“ für Immobilienfirmen oder mit „KFZ-Firma“ bzw. „Firma“ für sonstige gewerbliche Anbieter. Der Gebrauch von Kennzeichnungen geschieht auf Risiko des Auftraggebers. Ihm obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen bei unzureichender Kennzeichnung gegen den Verlag erwachsen.

r) Haftungsausschluss des Verlages
Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz. Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort reklamiert wurde, erkennt der Verlag einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an.

s) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- oder Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Haftung.

t) Erfolgt die Übertragung der Druckunterlagen auf digitalem Wege, übernimmt der Verlag keine Haftung für Veränderungen der digitalen Daten durch Übertragungsfehler. Gleiches gilt in den Fällen, in denen die vom Kunden übermittelten Daten systembedingt (nicht kompatibel) beim Verlag nicht weiterverarbeitet werden können. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Anzeigenabteilung erfolgt.

u) Fällt die Veröffentlichung von Anzeigen im Online-Anzeigenmarkt aus programmlichen oder technischen Gründen, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen aus, so besteht kein Anspruch auf spätere Veröffentlichung.

v) für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Ausgaben und auf bestimmten Plätzen übernimmt der Verlag keine Gewähr.

w) Sonderplatzierungen werden mit Preisaufschlag berechnet.

20. Datenschutzerklärung des Marianne Breuer Verlages Wiesbaden-Erbenheim

Verantwortliche Stelle im Verlag: Dieter Breuer, Inhaber.
Adresse: Wandersmannstr. 15, 65205 Wiesbaden-Erbenheim, Telefon: 0611/97616-0, Email-Adresse: info@breuerpresse.de.

Vorbemerkung:
Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für alle mit dem Marianne Breuer Verlag und seinen Publikationen in Kontakt tretenden Personen – unabhängig davon, ob sie Leser, freie Mitarbeiter (Autoren), Fotografen, Illustratoren, Journalisten, Rezensenten, Multiplikatoren, Pädagogen, Buchhändler, Kollegen anderer Verlage, Veranstalter, Literatur- oder PR-Agenturen oder andere im Tätigkeitsfeld arbeitende Personen sind.

Zur Vereinfachung wird im Nachfolgenden lediglich von Multiplikatoren gesprochen und gilt somit für alle Personen, die sich für die Bekanntmachungen in unseren Publikationen und unserer Berichterstatter als Leser und die Verbreitung unserer Zeitungen und Bücher interessieren und engagieren und deren persönliche Daten zu diesem Zweck digital verarbeitungstechnisch erfasst und verarbeitet werden.

Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir alle Leser und Multiplikatoren über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten. Der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung liegt folgende Zweckbestimmung zu Grunde:

Neben dem allgemeinen Geschäftszweck betreffen Daten vor allem die Verbreitung unserer Abonnementzeitung Wiesbadener Erbenheimer Anzeiger sowie Pressemitteilungen und allgemeine Informationen, die zur Kommunikation zwischen unseren Abonnenten, Lesern und Mitarbeitern dienen, der Versand von Beleg-Exemplaren eingeschlossen, usw.

Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung ist gemäß Artikel 6 DSGVO zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

Folgende Empfängerkategorien können diese Daten einsehen: Mitarbeiter des Marianne Breuer Verlages (sechs Mitarbeiter mit Zugriff auf unsere Datenbank), unser Internet-Provider Strado sowie zur Bearbeitung des Procash-Lastschriftverfahrens bei der Wiesbadener Volksbank von der Fiducia&-Gadit AG, deren Software wir verwenden.

Mit der ersten Kontaktaufnahme von Kunden bzw. Abonnenten nimmt der Verlag personenbezogene Daten auf. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben:

Name, Vorname, Kontaktdaten wie Adresse, Telefon und/oder Faxnummern, Email-Adresse und weitere dem Verlagszweck und der Geschäftsbeziehung dienenden Daten wie zum Beispiel bei Personen, die im öffentlichen Leben stehen, weiterführende Aufgaben im öffentlichen Leben, Beruf, ehrenamtliches Engagement, berufliche Stationen, besondere Erreichbarkeiten oder individuelle Arbeitsweisen sowie berufliche Interessensschwerpunkte.

Sonstige Informationen zu den Multiplikatoren werden vom Verlag grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Verlagszweckes notwendig sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

Mit der Zusammenarbeit, vor allem im Hinblick auf die Berichterstattung, auf die unsere Mitarbeiter aufmerksam machen, erklärt sich der/die Multiplikator/in einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Verlag benötigten personenbezogenen Daten, unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben, für den Verlag erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Auskünfte zu den personenbezogenen Daten werden den genannten Personen seitens unseres Verlages auf Anforderung selbstverständlich erteilt.

Die überlassenen personenbezogenen Daten werden aus-schließlich für Verlagszwecke verwendet. Hierzu zählen insbesondere die Verwaltung des Zeitungsabonnementwesens sowie die Verarbeitung zum Zwecke der Fakturierung von Anzeigenaufträgen sowie zur Berichterstattung nach erfolgtem Einverständnis. Das Einverständnis ist gegeben, wenn auf die Hinweise der Berichterstattung in Text und Bild in unseren Publikationen nicht unverzüglich widersprochen wird.

Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (zum Beispiel Übermittlung an Dritte) ist – mit Ausnahme der erforderlichen Weitergabe im Sinne des Verlagszweckes und der Zeitungsberichterstattung, beispielsweise bei gemeinsamen Einladungen zu Pressegesprächen zwischen dem Verlag, Vereinen, Parteien, Schulen und Kirchengemeinden sowie sonstigen Institutionen oder im Zahlungsverkehr bei Bankgeschäften - nicht zulässig.
Ausgenommen sind darüber hinaus Übermittlungen, zu denen der Verlag rechtlich verpflichtet ist (zum Beispiel im Rahmen der Arbeits- und Angestelltenverhältnisse und ähnlichem).

Außerhalb der internen Verarbeitungsregeln, entsprechend der Datenschutzgrundverordnung, erfolgt keine Verarbeitung oder anderweitige Nutzung der überlassenen personenbezogenen Daten.

Innerhalb der internen Veranstaltungsregeln werden die oben genannten Empfängerkategorien in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten involviert.

Die personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert und verarbeitet, wie dies für die Zwecke, für die sie gewonnen wurden, notwendig ist oder um rechtlichen Anforderungen über Berichterstattung oder Aufbewahrung von Dokumenten gegenüber dem Gesetzgeber zu genügen.

Jeder Multiplikator hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen sowie von seinem Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde Gebrauch zu machen.

Multiplikatoren haben das Recht auf unentgeltliche Auskunft über deren gespeicherte Daten sowie gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung, Sperrung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenportabilität oder Löschung dieser Daten.

Ausgenommen hiervon bleiben Daten, deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen oder für Zwecke der Abrechnung gespeichert werden müssen.

Bei uns zur Veröffentlichung übermittelten Text- und Bilddaten setzen wir voraus, dass der jeweilige Übermittler die genannten oder/und abgebildeten Personen über den Verwendungszweck informiert und keinen Widerspruch erhalten hat (Beispiele: Text- und Bildberichte von Schulen, Vereinen, Kirchengemeinden, Verbänden und anderen Institutionen).

Angestellte des Verlags und freie Mitarbeiter werden zur Einhaltung des Datenschutzes der personenbezogenen Daten geschult und verpflichtet.

Zum Schutz vor Verlust der personenbezogenen Daten sind entsprechend der DSGVO Vorkehrungen getroffen, soweit dies mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist und wirksam gegen unberechtigten Zugriff, Veränderung, Zerstörung oder Verlust, unerlaubter Übermittlung oder anderweitig unerlaubter Verarbeitung und sonstigem Miss-brauch.

Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiter zu verarbeiten als den, für den sie erhoben wurden, so hat er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle weiteren maßgeblichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund aktueller Gegebenheiten, wie zum Beispiel einer Änderung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wird diese Datenschutzerklärung aktualisiert.

Wiesbaden-Erbenheim - Juni 2018